AGB's für Konferenzdolmetscher
1. Leistungsumfang
Der Dolmetscher ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht. Die vom Dolmetscher zu erbringende Tätigkeit ist in seiner Auftragsbestätigung
bzw. dem Vertrag erschöpfend festgelegt.
2. Unterlagen
Der Auftraggeber übersendet dem Dolmetscher so bald wie möglich alle einschlägigen Unterlagen wie Diskussionsleitfaden, Tagesordnung, Protokolle, Fragebogen, Abbildungen (Folien), Produktbeschreibungen etc., um die Einarbeitung in das Fachgebiet und die Terminologie zu ermöglichen. Von sämtlichen Texten und Schriftstücken, die im Verlauf der Diskussion vorgelesen werden sollen, erhält der Dolmetscher spätestens am Vortag eine Kopie, die bis einschließlich Verlesung und Behandlung des Textes oder Manuskripts bei ihm verbleibt. Wird diese Pflicht nicht eingehalten, so wird der Dolmetscher
von seiner Leistungspflicht entbunden.
Sehr empfehlenswert ist - besonders bei schwierigen Sachverhalten - die Durchführung eines Briefings (Vorbesprechung), einer Werksbegehung oder einer anderen Informationsleistung für den Dolmetscher.
Bitte senden Sie dem Dolmetscher Textvorlagen und Informationsunterlagen nur in Form von Kopien.
Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch werden die Texte und Unterlagen an Sie zurückgegeben. Die Frist für die Anforderung, gleichzeitig die Aufbewahrungsfrist für den Dolmetscher, beträgt 60 Tage nach Beendigung des Einsatzes.
3. Angebote
Auf Wunsch wird für Sie ein Angebot erstellt. Erstellung und Abgabe des
Angebots erfolgen kostenlos. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
4. Auftragsannahme
Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Dolmetscher als angenommen. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, Das Übersenden einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich.
5. Geheimhaltung
Der Dolmetscher unterliegt der strikten Schweigepflicht. Insbesondere ist er gehalten, jegliche Informationen, die ihm im Verlauf von nichtöffentlichen
Sitzungen zur Kenntnis gelangen, strikt vertraulich zu behandeln.
6. Rücksprache
Zur Klärung von Fragen bezüglich des Dolmetschereinsatzes und der darin behandelten Thematik bemüht sich der Dolmetscher um Rücksprache
mit dem Auftraggeber.
Hierzu ist die rechtzeitige Benennung eines kompetenten Ansprechpartners beim Auftraggeber Voraussetzung.
7. Leistungshindernisse
Sollte der Dolmetscher aus stichhaltigen Gründen an der Erfüllung des Vertrags gehindert sein, so hat er nach besten Kräften und soweit ihm das billigerweise zuzumuten ist, Sorge dafür zu tragen, dass ihn ein Fachkollege vertritt; dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers und gegebenenfalls des im Vertrag / in der Auftragsbestätigung benannten Beratenden Dolmetschers.
8. Urheberrecht des Dolmetschers
Das Produkt der Dolmetscherleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist ohne vorherige
Zustimmung des Dolmetschers unzulässig.
Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten.
Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.
9. Tonfilme / Videos
Bei der Vorführung von Tonfilmen / Videos ist die Simultanübertragung des auf der Tonspur aufgezeichneten Kommentars in die
anderen Sprachen nur dann möglich, wenn
a) der Dolmetscher das Skript des Kommentars vor dem Einsatz studieren und während der Filmvorführung mitlesen kann,
b) das Sprechen der anderssprachigen Fassungen in einer Extravorführung geprobt werden kann,
c) der zusätzliche Zeitaufwand honoriert wird,
d) der Filmton vom Vorverstärker des Projektors über Kabel auf die dem Dolmetscher zur Verfügung gestellten Kopfhörer geleitet wird.
10. Arbeitsplatz und Technik
Der Arbeitsplatz des Dolmetschers muß so beschaffen sein, dass eine direkte Sicht auf alle Sprecher, in den Diskussionsraum und auf Projektionswände
möglich ist.
Die Verwendung von Fernsehmonitoren als Ersatz für die direkte Sicht in den Raum ist spätestens bei Auftragserteilung mit dem Dolmetscher zu besprechen.
Der Auftraggeber muß gewährleisten, dass der Dolmetscher die zu dolmetschenden Texte mit bestmöglicher Qualität hören kann. Zu diesem Zweck sind geeignete technische Vorrichtungen einzusetzen.
Der Dolmetscher wird von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn er die räumlichen und technischen Bedingungen - insbesondere die Simultananlage und ihre Bedinung - für objektiv unzumutbar befindet und trotz seiner diesbezüglichen Hinweise keine Abhilfe erfolgt. Die Pflichten des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
11. Arbeitszeit
Die normale Arbeitszeit des Dolmetschers übersteigt nicht 2 - 3 Stunden am Vormittag und, nach einer angemessenen Mittagspause, 2 - 3 Stunden am Nachmittag.
12. Haftung
Der Dolmetscher haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten ein.
Der Dolmetscher haftet nicht für telefonisch erteilte Auskünfte.
13. Stornierung
Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste des Dolmetschers unter den vertraglich festgelegten Bedingungen fällt innerhalb von vier Wochen vor Auftragsbeginn ein Ausfallhonorar in Höhe von 30 % der vereinbarten Vergütung an, innerhalb von drei Wochen vorher 50 %, innerhalb von zwei Wochen 75 % und innerhalb der letzten
Woche vor Auftragsbeginn fällt die volle vereinbarte Summe an.
Der Dolmetscher hat außerdem Anspruch auf Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten.
14. Preise
Als Berechnungsgrundlage für Dolmetschleistungen dient die jeweils gültige Honorarliste des Dolmetschers, wenn nicht zwischen
Ihnen und dem Dolmetscher besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Dolmetscher hat neben dem ursprünglich vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.
15. Zahlungsbedingungen
Wenn keine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, gilt: Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug von Skonto spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche
des Auftraggebers zulässig.
16. Sonstige Bedingungen
Gerichtsstand ist Köln, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Auftragsbedingungen des Auftraggebers, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, sind in jedem Fall unwirksam. Bei Teilnichtigkeit einer oder mehrerer dieser Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen wirksam; an die Stelle der nichtigen Bedingung tritt eine Bedingung, die der Branchenüblichkeit am nächsten kommt.